Landtagsabgeordneter Martin Hahn aus dem Bodenseekreis fordert generelles Verbot von Fracking

Bodenseekreis. Martin Hahn (Grüne), Landtagsabgeordneter aus dem Bodenseekreis, teilt die ablehnende Haltung seines Fraktionskollegen Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, zum Gesetzesvorschlag der Regierungsparteien in Berlin zum Fracking. Der Abgeordnete aus dem Bodenseekreis fordert ein generelles Verbot der Risikotechnologie.
Fracking grundsätzlich verbieten
Martin Hahn kritisiert den Kompromiss der Bundesregierung zur umstrittenen Erdgasförderungsmethode. Ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums und das Umweltbundesamts belege, dass Risiken für die Umwelt und vor allem für das Grundwasser nicht ausgeschlossen sind. Er könne daher nicht nachvollziehen, wieso sich das Verbot zur Förderung nur auf Wasserschutzgebiete beschränken solle. Die Förderung müsse generell ausgeschlossen werden, solange die Risiken nicht geklärt seien, fordert Hahn.
Ablehnung in Vorarlberg
Martin Hahn weist weiter darauf hin, dass auch im benachbarten Österreich, besonders in Vorarlberg, die Skepsis groß bleibt. Der Grüne verweist auf einen Bericht des ORF, in dem ÖVP-Umweltsprecher Thomas Kaufmann wie folgt zitiert wird: „Selbst eine mögliche neue gesetzliche Regelung für Fracking in Deutschland ist für uns kein Grund unsere Haltung gegenüber dieser Fördermethode zu verändern. Auf Grund der zahlreichen Umwelt-Risiken lehnen wir Fracking im Bodenseeraum weiterhin ab,“ so ÖVP-Umweltsprecher Thomas Kaufmann über die Haltung seiner Fraktion
Wunsch Resolution des Kreistags
Martin Hahn sagte, er würde sich freuen, wenn der Kreistag des Bodenseekreises in seiner gestrigen Sitzung eine Resolution gegen den von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) gemachten Gesetzesvorschlag zu Fracking beschließen und ein generelles Verbot fordern würde. Martin Hahn erklärt, er könne den Vorschlag in der Sitzung leider nicht selbst machen, da er heute in Stuttgart gebunden war. In einer Sitzung des Gemeiderats in Salem hatten sich die Salemer – wie viele andere Gemeinden im Bodenseekreis – erklärt und Fracking abgelehnt.
Über den Gesetzesentwurf
Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) möchten Fracking – die Gewinnung von Gas aus tiefen Gesteinsschichten mit Hilfe von Wasserdruck und Chemikalien – unter Auflagen gestatten. Ein Gesetzentwurf von Rösler und Altmaier, über den das Parlament noch entscheiden müsste, sieht vor, dass Fracking nicht mehr dem Bergrecht unterliegt, sondern nur nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden darf. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wäre Bestandteil eines aufwändigen Planfeststellungsverfahrens, an dem die Öffentlichkeit beteiligt werden müsste. Auch soll Fracking in Wasserschutzgebieten und nicht erlaubt sein. Somit wäre Fracking auf 14 Prozent der Fläche Deutschlands nicht erlaubt.
So funktioniert Fracking
Bei der Fracking-Methode wird ein Gemisch aus Sand, Wasser und Chemikalien in das Gestein gepresst, um es aufzubrechen und das Gas freizusetzen. In Deutschland sollen je nach Schätzung 1,3 Billionen bis 2,3 Billionen Kubikmeter Gas im Boden lagern. Deutschland könnte seinen Gasverbauch etwa 13 bis 27 Jahre mit den Vorräten decken.
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